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Fragen und Antworten

Die A49 beginnt bei Kassel und wurde in den 60-iger und 70-iger Jahren bis nach Fritzlar ausgebaut. Der folgende Teil der A 49 startet im Norden bei Fritzlar und endet aktuell bei Neuental. Von dort bis nach Schwalmstadt wird zurzeit ein 11,8 Kilometer langer Streckenabschnitt durch Hessen Mobil gebaut, Die beiden letzten Abschnitte schließen die Lücke im Süden zwischen Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck. Der Baubeginn für diese beiden Neubauabschnitte ist für den Herbst 2020 vorgesehen.

Die beiden letzten, südlichen Abschnitte sollen 2024 in Betrieb genommen werden. Damit wird die A49 durchgängig befahrbar sein. Kassel und Gießen sind dann über A49 und A5 direkt miteinander verbunden.

Die Vorarbeiten und die Vergabe an einen privaten Auftragnehmer hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH übernommen - beauftragt vom Land Hessen in Vertretung des Bundes. Für die Planung, den Bau und den Betrieb wird im Rahmen einer ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaft) die Auftragnehmerin STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH verantwortlich sein. Sie hat von der DEGES Anfang Juli 2020 den Zuschlag erhalten.

ÖPP-Projekte werden von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen begleitet. Dabei wird geprüft, ob die Durchführungsvariante als ÖPP-Projekt wirtschaftlicher ist als die konventionelle Realisierung. Die Beauftragung eines privaten Partners zur Durchführung eines ÖPP-Projektes erfolgt nur, wenn sein Angebot, welches sich im Wettbewerb als das wirtschaftlichste herausgestellt hat, unter den Gesamtkosten für eine konventionelle Ausführung liegt. Im Fall des ÖPP-Projekts A49 hat sich die Variante als ÖPP-Projekt als wirtschaftlicher herausgestellt als die konventionelle Realisierung.

Die A 49 wird, so ist es durch Prognosen berechnet worden, pro Tag 33.000 bis 38.000 Fahrzeuge aufnehmen – mit einem LKW-Anteil von ca. 20 Prozent. Diese sind in der Vergangenheit auf den Autobahnen A 5 und A 7 wie im nachgelagerten Verkehr auf Bundes- und Landstraßen unterwegs gewesen. So werden für zahlreiche private Nutzer und den gewerblichen Verkehr zwischen Unternehmen die täglichen Wege deutlich kürzer. Auf den Autobahnen A 5 und A 7 wird der Verkehr stellenweise abnehmen und die Stau- und Unfallgefahr reduziert. Dadurch, dass nicht mehr so lange Strecken auf Bundes- und Landstraßen zurückgelegt werden müssen, werden sehr viele Ortschaften deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet. Das bedeutet weniger Lärm und eine geringere Unfallgefahr als bisher.

Für beide Neubauabschnitte des ÖPP-Projekts A 49 liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor. Diese wurden im Juni 2013 bzw. im Dezember 2017 bestandskräftig, womit Baurecht vorliegt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dies kürzlich rechtskräftig bestätigt.

Wegen der Eingriffe in Natur und Landschaft gibt es Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Gesamtumfang von ca. 750 ha. Es werden zum Beispiel Laichgewässer für Amphibien angelegt. Außerdem werden naturnahe Laub- und Auenwälder entwickelt. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehören auch extensiv bewirtschaftete Wiesen für Schmetterlinge und Blühflächen für die Feldlerche. Bei Amöneburg wurden Wasserbüffel am wiedervernässten Bekassinenloch aufgeweidet, um die Ansiedlung des Kiebitzes zu unterstützen. Die Durchführung der Maßnahmen wird mit der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Zusätzlich erfolgt eine umweltfachliche Gestaltung des Autobahnkörpers (Einschnitte, Böschungen, Anschlussstellen). Weitere Informationen finden Sie bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Projektübersicht: https://ja49.de/ausgleich

Es gibt seitens des Landes Hessen und der zuständigen Kommunen festgelegte Regeln und Vorgaben, an die sich die Bauunternehmen in der Planung und während der Bauzeit der A 49 zu halten haben. Bereits im Planungsprozess wurden umfangreiche Fachgutachten zum Schutz der Oberflächen- und Grundwasser erstellt. Außerdem wurden Risikostudien durchgeführt und es gab Abstimmungsgespräche zwischen den Planern der Deges und dem Wasserzweckverband sowie den zuständigen Wasserbehörden. Im Ergebnis wurden Maßnahmen festgelegt, die das Risiko der Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung während der Bauausführung und der späteren Nutzung minimieren. Es gibt ein umfangreiches Konzept für Maßnahmen während der Bauzeit und während des laufenden Betriebs, die den Schutz des Grundwassers sicherstellen.  Und: der Weiterbau der A 49 ist sogar eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation: Die neue A 49 wird mehr Vorgaben zum Gewässerschutz erfüllen als die vorhandene Bundesstraße, die durch selbiges Gebiet führt. 

Die zuständigen Planer gehen auf Grund von Verkehrsprognosen davon aus, dass die A49 in ihrer künftigen Kapazität ausreichen wird.

Insgesamt betrachtet, sind für den Bau der A 49-Trasse auf ca. 85 Hektar Waldfläche Fällungen notwendig. Die gute Nachricht betreffend den Dannenröder Wald: Er bleibt zu 97 Prozent erhalten, nur ca. drei Prozent werden für den Bau der A 49 weichen müssen. In Zahlen bedeutet das: Von 1.014 Hektar Dannenröder Wald werden ca. 30 Hektar gerodet. Rund 49 Hektar von insgesamt 2670 Hektar werden im Herrenwald gerodet - das sind knapp 2 Prozent. Der Rest entfällt auf kleinere Flächen an unterschiedlichen Orten. Ein Beispiel ist der Maulbaucher Wald. Dort fällt knapp 1 Prozent Wald weg : 3,5 Hektar von 400 Hektar. Für die gesamte Waldfläche, die gefällt und gerodet werden muss, sind Aufforstungsmaßnahmen vorgenommen worden, die für gleichwertigen Ersatz sorgen werden. Hier kann man sagen: Für jeden Quadratmeter Wald, der entfällt, entsteht an anderer Stelle ein neuer Quadratmeter, der mit adäquatem Ersatz bepflanzt wird. Außerdem wurde als Teil der Ausgleichsmaßnahmen ein Teil des bestehenden Waldes der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen, so dass dieser Wald langfristig erhalten bleibt. Um Artenvielfalt und Tierschutz gerecht zu werden, sind neben den Aufforstungen zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu diesem Zweck umgesetzt worden, wie etwa die Einrichtung von Zauneidechsenbiotopen oder Kammmolchteichen. Dazu gehört auch eine Grünbrücke mit ca. 35 Metern Breite, die die Zerschneidung des Waldes abmildern soll. https://ja49.de/ausgleich

Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich des geplanten Schallschutzes an einer ganz konkreten Stelle.
Diese Thematik ist komplex wie sehr individuell zugleich. Natürlich sind im Zuge des Weiterbaus der A49 zum Beispiel an betroffenen Stellen Lärmschutzwände geplant. Da Antworten auf diese Frage aber nur Sinn bezüglich eines ganz konkreten Ortes Sinn machen, bitten wir Sie, im Falle Ihrer Frage nach Schallschutz die DEGES als zuständige Projektplanungsgesellschaft zu kontaktieren: presse@deges.de. Dann können Sie klären, inwieweit Sie betroffen sind.

Der Weiterbau und Lückenschluss der A49 ist Ergebnis einer umfangreichen Prozessplanung und des darauf basierenden Planfeststellungsbeschlusses. Unter Berücksichtigung und Abwägung aller Aspekte - z.B. Umwelt, Kosten, Lärmschutz und topografische Gegebenheiten - hat sich die jetzt geplante Variante des Lückenschlusses als machbarste und beste heraus gestellt. 

Nein. Bei dem Bereich der Rudolfswiese, der für die Baustelleneinrichtung genutzt wird, handelt es sich nicht um eine geschützte Biotopfläche, sondern um eine intensiv genutzte Frischwiese. Die Fläche befindet sich in der Trinkwasserschutzzone IIIa. Die Arbeiten stehen im Einklang mit der für diese Art der Schutzzone geltenden Schutzgebietsverordnung und verstoßen nicht gegen die in dieser Schutzgebietsverordnung genannten Verbote. Es sind daher keine besonderen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich.

Das ist so weit ganz normal. Kennt man ja aus dem eigenen Garten, dass da nicht alles angeht. Aber: es wird regelmäßig überprüft, ob es neue Pflanzen nicht schaffen und die Nachpflanzungen befinden sich bereits in Vorbereitung. Die Pflanzzeit ist immer im Winter bis zum nächsten März-April. Bis dahin müssen neue Pflanzen gesetzt sein. Es wird so lange nach gepflanzt, bis der vorgegebene Bestand gesichert ist. Im Übrigen wird in der Ursprungspflanzung bereits mehr als das vorgegebene Maß angepflanzt, weil die kleinen noch nicht so viel Platz brauchen und man von einem gewissen natürlichen Absterbeprozess ausgeht.

Diese und viele weitere Fragen zu den Ersatz- und Ausgleichsmmaßnahmen beantwortet die DEGES auf Ihrer Projekt-Seite in Form von vor Ort gedrehten Videos:
lueckenschluss-a49.de/facts-and-figures/

Der Dannenröder Wald wird seit Jahrhunderten forstwirtschaftlich genutzt. Das bedeutet, dass Bäume in bestimmtem Alter oder Zustand entnommen und verkauft werden. Dies führt dazu, dass der Baumbestand dort ein sehr heterogenes Alter hat. Bei den Bäumen im Bereich der künftigen Trasse handelt es sich größtenteils um Buchen (65%) mit einem Alter von je 15 bis ca. 200 Jahren und Fichten/Kiefern (25%) mit einem Alter von 40 bis ca. 85 Jahren. Die Fichten haben, so wie deutschlandweit, Probleme auf Grund von Trockenheit und Borkenkäferbefall. Acht Prozent der Bäume im Trassenbereich sind Stiel- und Traubeneichen, die ca. 200-300 Jahre alt sind, und zwei Prozent sind Bergahorn, der ca. 10-40 Jahre alt ist. Im Ausgleich für die Rodung der Bäume werden Teile des Herrenwaldes, ca. 320 Hektar, dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen, so dass die Erhaltung dieser Waldbereiche langfristig gesichert ist. Dort wird auf viele Jahre kein Baum zur forstwirtschaftlichen Nutzung gefällt.  

Der Verkehr wird in der Region Mittel- und Nordhessen grundsätzlich zunehmen – unabhängig vom geplanten Lückenschluss der A 49. Dies zeigen Verkehrsprognosen, die die Verkehrsströme für das Jahr 2025 berechnet haben. Durch die Vervollständigung der A 49 wird die Region Mittel-und Nordhessen jedoch an vielen Stellen entlastet. 

Dies betrifft u.a. die Autobahnen A 5 und A 7: Dort wird eine Verbesserung des Verkehrsflusses vorhergesagt, die eine 30-prozentige Reduktion des Verkehrs auf der A 5 und der A 7 bedeuten würde. An der A 5 / Alsfeld Ost wird das allein eine Reduzierung um 21.700 Fahrzeugen pro Tag ausmachen. Entlastet werden auch viele Bundes- und Landstraßen, von denen der Verkehr auf die neue Autobahn umgelenkt werden wird – etwa an der B 3 bei Gilserberg, wo mit einem Wegfall von 6.100 Fahrzeugen pro Tag gerechnet wird.  

An wenigen Stellen wird eine tägliche Verkehrszunahme erwartet; diese betrifft in Teilen den Bereich zwischen B 3 und A 49 und insbesondere die unmittelbaren Zufahrten zur Autobahn. Die genauen Prognosen sind auf der Projektwebsite der DEGES in der virtuellen Ausstellung finden. https://www.deges.de/wp-content/uploads/2020/04/Ausstellung-A-49_12.jpg

Schreiben Sie uns an a49@mittelhessen.eu!