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Geschichte der A 49

Geschichte der A49

Die Autobahn 49 verbindet heute Kassel mit dem Schwalm-Eder-Kreis und endet in Neuental. Der Ausbau der Strecke bis Gemünden und mit Anschluss an die A5 ist seit langer Zeit in Planung und teilweise in Bau. Für die beiden letzten Abschnitte ist der Baustart für 2020 vorgesehen.

 

Abschnitt Borken-Neuental

1977: Planfeststellungsverfahren Abschnitt Borken – Kirchhain (für Weiterführung der bereits bestehenden Strecke Kassel-Borken)

1987: Hessens Wirtschaftsminister Alfred Schmidt (FDP) ordnet Sofortvollzug für Autobahnbau Borken-Schwalmstadt an

1993: Im Juni verabschiedet der Bundestag den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen. Der Bau der A49 als vierstreifige Autobahn wird darin als vordringlicher Bedarf bezeichnet.

1994: im Dezember Fertigstellung Trasse Anschluss Borken – Anschluss Neuental

 

Abschnitt Neuental-Schwalmstadt (VKE 20)

2007: im September Planfeststellungsbeschluss VKE 20

2008: im Januar Klage des BUND gegen Weiterbau des Teilstücks

2009: im April zieht der BUND seine Klage zurück

2010: im Oktober Baubeginn des Teilstücks nach Finanzierungszusage durch den Bund, Umsetzung durch Hessen Mobil

2022: Voraussichtlicher Abschluss des Baus



Abschnitt Schwalmstadt-Stadtallendorf Nord (VKE 30) und

Abschnitt Stadtallendorf Nord – Ohmtal-Dreieck A5 (VKE 40)

2006: Beginn Planfeststellungsverfahren VKE 30

2007: Beginn Planfeststellungsverfahren VKE 40

2010: im Dezember Zustimmung der EU-Kommission zum Lückenschluss der A 49 (VKE 30 und VKE 40) aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses

2012: im Januar Erreichung Planfeststellungsbeschluss VKE 30

2012: im Mai Erreichung Planfeststellungsbeschluss VKE 40 nach umfangreicher Bürgerbeteiligung und Veränderung der ursprünglich geplanten Streckenführung zugunsten des Umweltschutzes

2012: im Mai Klage des NABU Hessen für den Schutz von Fledermäusen im Bereich der VKE 30

2013: im Juni Rücknahme der Klage durch NABU Hessen – Planfeststellungsbeschluss VKE 30 damit bestandskräftig

2014: im April weist das Bundesverwaltungsgericht Klage von BUND und NABU gegen Planfeststellungsbeschluss VKE 40 ab.

2015: DEGES übernimmt Betreuung des Lückenschlusses und beginnt sukzessive mit den Vorbereitungen für den Lückenschluss inklusive Bauvorbereitung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den geplanten Eingriff in die Natur.

2017: im Dezember werden der Planfeststellungsbeschluss VKE 40 nach Rücknahme einer Klage bestätigt und das Baurecht für diesen Autobahnabschnitt bestandskräftig.

2018: im Februar Start des europaweiten Vergabeverfahrens für das ÖPP-Projekt in Form eines mehrstufigen Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

2020: Bundesrechnungshofs und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erkennen im Mai Vorteil des Lückenschlusses als ÖPP-Projekt gegenüber konventioneller Vorgehensweise an

2020: im Sommer weist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letzte Klagen u.a. des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zur VKE 40 ab

2020: Im Juli endet das europaweite Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt mit dem Zuschlag an einen privaten Partner

2020: ab Herbst Vorbereitung der baulichen Maßnahmen der beiden letzten Abschnitte des Lückenschlusses der A49, Schwalmstadt – Stadtallendorf Nord – Ohmtaldreieck A5